Fragen und Antworten: Sanitätsdienst


Notfälle haben keine Zeit!

 

Überall, wo Menschen zusammenkommen, passieren kleinere und größere Notfälle, die versorgt werden müssen. Nur durch notfallmedizinisches Fachpersonal kann eine Erstversorgung gewährleistet werden, die den Erfolg der weiteren Behandlung entscheidend prägt.

Wir übernehmen für Sie die Planung, Durchführung und Nachbereitung zum bestmöglichen medizinischen Veranstaltungsschutz bei

* Konzerten und Aufführungen
* Open-Air-Festivals
* Festen und Feiern
* Kongressen und Tagungen
* Sportwettbewerben
* Discoveranstaltungen

und einfach überall dort, wo Sie uns fordern.

Folgende Fragen werden uns oft gestellt. Die Antworten darauf finden Sie direkt darunter. Sollten sich darüber Hinaus Fragen ergeben melden Sie sich gerne bei uns.

 

 

 

Was heißt Sanitätsdienst?

 

Sanitätsdienst, das heißt im Falle eines Notfalls gezielt Erste Hilfe zu leisten. Damit wird dem Teilnehmer der Veranstaltung schnell geholfen und der Rettungsdienst entlastet. Bei größeren Notfällen kann durch die genauen Hinweise der Sanitäter vor Ort der Rettungsdienst gezielter eingesetzt werden.
 

Eine Erstversorgung des Patienten wird sichergestellt.
 

Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem

Raum oder durch die Eigenart der Veranstaltung (z.B. Motorsportveranstaltung) mit besonderen Gefahren verbunden.

 

Der Sanitätsdienst bei Veranstaltungen fällt nicht unter den Regelungsbereich des Rettungsdienstgesetzes (RettG). Es handelt sich um ein traditionelles Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen (z.B. DRK) und umfasst Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen für Teilnehmer und Zuschauer z.B. bei Sportveranstaltungen, Volks- und Straßenfesten sowie Großveranstaltungen (wie z.B. Marktplatzfestfest etc.).
 

Mit der Übernahme des Sanitätsdienstes verpflichtet sich das Deutsche Rote Kreuz, in Bedarfsfällen
- Maßnahmen der allgemeinen Betreuung,
- erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen.

 

 

Wer braucht alles einen Sanitätsdienst?
 

Alle Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter aus seinem Verantwortungsbewusstsein einen Sanitätsdienst für notwendig hält. Das Ordnungsamt macht schon vereinzelt die Auflage, dass ein Sanitätsdienst vorhanden sein muss. Es können alle Veranstalter einen Sanitätsdienst buchen, um Teilnehmern und Besuchern einer Veranstaltung, nicht nur im Notfall, schnelle und umfassende Hilfe zu gewähren, sondern auch Sie, als Veranstalter von dieser Verantwortung zu entlasten.

 

 

Wann braucht man einen Sanitätsdienst?

 

Teilweise wird den Veranstaltern von den Behörden die Vorhaltung eines Sanitätsdienstes vorgeschrieben. Grundsätzlich gibt es allerdings keine definitiven Vorgaben, ab welcher Größe oder Umfang eine Veranstaltung vom Sanitätsdienst betreut werden muss.
 

Deshalb sollten bei der Planung einer Veranstaltung frühzeitig Informationen darüber eingeholt werden, ob und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst gebraucht wird. Hierbei stehen wir gern hilfreich zur Verfügung.
Wenn Ihnen z. B. bekannt ist, dass Sie in einem halben Jahr ein Sport-Turnier veranstalten, so können Sie uns gerne schon jetzt informieren und uns weitere Angaben, wie z. B. den genauen Uhrzeiten etc., dann übermitteln, sobald genaue Planungen gemacht wurden.
 

Sollte es uns nicht möglich sein, einen Sanitätsdienst für Ihre Veranstaltung zu stellen, werden wir gerne versuchen, uns bei befreundeten Organisationen nach Unterstützung zu erkundigen, ob diese einen Sanitätsdienst stellen können. Eine Verpflichtung zur Annahme eines Sanitätsdienstes unsererseits existiert nicht!

 

 

Was macht ein Sanitätsdienst?
 

Unsere Helfer halten sich je nach Art der Veranstaltung gut sichtbar im Foyer der Halle, im Sanitätsraum, am Spielfeldrand oder einem für uns reservierten Platz auf. Zu Beginn stellen sich die Helfer bei Ihnen vor und stehen zur Klärung evtl. Fragen zur Verfügung. Wir beenden den Sanitätsdienst nur nach Rücksprache mit Ihnen.

 

Der Transport von verletzten Personen gehört nicht in den Aufgabenbereich des normalen Sanitätsdienstes. Dies ist Aufgabe des Rettungsdienstes. Der Sanitätsdienst alarmiert den Rettungsdienst bei entsprechenden Verletzungen oder Erkrankungen und stellt eine qualifizierte Versorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher. Eventuelle Kosten beim Transport mit einem Rettungsmittel gehen nicht zu Lasten des Veranstalters, sondern werden im Regelfall durch die Krankenkassen erstattet.

 

 

Was können wir?


Der Ausbildungsstand unserer Helferinnen und Helfer entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung von Sanitätsdiensten. So verfügen unsere Helfer und Helferinnen über die Ausbildung zum Sanitätshelfer, Rettungshelfer oder Rettungssanitäter. Auch noch höher qualifiziertes Personal oder Spezialisten können über uns bereitgestellt werden.

 

 

Was bieten wir Ihnen?

 

Wir leisten Sanitätsdienste bei Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen. Hierzu stehen uns umfangreiche Ausstattungen und Fahrzeuge zur Verfügung. Unsere Einsatzkräfte sind im Sanitätsdienst ausgebildet und absolvieren regelmäßig Fortbildungen.

 

Grundsätzlich gilt:

Alles was das Deutsche Rote Kreuz in Waldenbuch nicht mit eigenen Kräften bewältigen kann, wird in Kooperation mit den anderen Rotkreuzgemeinschaften der umliegenden Ortsvereine und darüber hinaus geplant.
 

 

Wie komme ich als Veranstalter an einen Sanitätsdienst?
 

Sie haben die Möglichkeit weiter unten das „Anforderungsformular für Sanitätsdienst“ auszufüllen und an uns zurück zu schicken. Die Anforderung für einen Sanitätsdienst senden Sie bitte frühzeitig (mind. 3 Wochen vor Veranstaltungstermin) an unsere Adresse per Fax oder E-Mail. Nur so können wir die Übernahme des Sanitätsdienstes für Ihre Veranstaltung gewährleisten, da unsere Helferinnen und Helfer diese Aufgaben ehrenamtlich durchführen.

 

 

Was ist zu berücksichtigen?
 

Die personellen und materiellen Ressourcen eines Jeden sind begrenzt, so auch die unseren. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir nicht jede Anfrage positiv beantworten können. Daher planen Sie bitte Ihre Anfragen frühzeitig in Ihre Veranstaltungsorganisation ein, gerade im Frühling und im Sommer finden zahlreiche Veranstaltungen parallel statt.
 

Je höher die Ansprüche an den Sanitätsdienst sind, desto länger ist die notwendige Vorbereitungszeit. Deshalb bitten wir, so früh wie möglich in die Planungen eingebunden zu werden. Alle unsere Einsatzkräfte sind ehrenamtlich tätig und stehen deshalb nur begrenzt zur Verfügung.
 

Wenn Sie für Ihre Veranstaltung im Raum Waldenbuch einen Sanitätsdienst benötigen, dann sprechen Sie uns so früh wie möglich (mindestens vier bis sechs Wochen) an, damit wir für Sie Personal und Material einplanen können. Wir können Ihnen auch Ansprechpartner in den angrenzenden Gemeinden nennen.
 

 

Welche Kosten fallen an?

Was kostet mich das Ganze als Veranstalter?
 

Es können keine pauschalen Aussagen bezüglich anfallender Kosten für Sanitätsdienste gemacht werden, da jede Veranstaltung anders ist und angepassten Aufwand erfordert. Das DRK berücksichtigt dabei, ob es sich dabei um kommerziell ausgerichtete oder um "Non-Profit"-Veranstaltungen handelt.
 

Die Kosten für einen Sanitätsdienst sind unabhängig vom Ausbildungsstand der Helfer. Auszubildende und Juniorhelfer werden nicht berechnet. Auf Wunsch übernehmen wir auch die notärztliche Betreuung Ihrer Veranstaltung, die Ihnen der Arzt aber ggf. gesondert in Rechnung stellt.

 

In unserer Helferpauschale sind bereits das Verbrauchsmaterial und Fahrtkosten enthalten. Die Pauschale dient der Finanzierung unserer Auslagen und der satzungsgemäßen Aufgaben in Waldenbuch, über die wir Sie gerne informieren.

 

Eventuelle Kosten beim Transport mit einem Rettungsmittel gehen nicht zu Lasten des Veranstalters, sondern werden im Regelfall durch die Krankenkassen erstattet.

 

Wir erstellen Ihnen jedoch gerne im Vorfeld Ihrer Veranstaltung ein kostenloses Angebot!
 

Keine Sorge für kleine Vereine! Auch für Vereinsveranstaltungen ist ein Sanitätsdienst möglich! Wir beraten Sie gerne!
 

 

Verdienen sich die Helfer mit dem Sanitätsdienst was nebenbei?
 

Nein, bei unseren Helferinnen und Helfern handelt es sich um ehrenamtliche Kräfte. Die von uns erhobene Aufwand-Entschädigung dient lediglich der Wiederbeschaffung des benutzten medizinischen Materials sowie der Kostendeckung der Fahrzeuge sowie unseres Vereines. Sollten mehr Helfer als vereinbart den Sanitätsdienst gewährleisten, so führt dies nicht zu höheren Kosten.
 

 

Gibt es eine Auftragsbestätigung?


Nach Eingang Ihrer Anforderung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Durchführung des Sanitätsdienstes für Ihre Veranstaltung. Nach Ihrer Veranstaltung erhalten Sie per Post eine Rechnung, die Sie bitte unter Angabe der Rechnungsnummer begleichen. Unsere Helfer nehmen generell keine Bargelder zur Verrechnung o. ä. in Empfang.

 

 

Wie sieht es aus mit der Verpflegung des Sanitätsdienstes?
 

Eine kostenlose Verpflegung der eingesetzten Helfer stellt nicht bei allen Veranstaltern eine Selbstverständlich-keit dar. Gerne nehmen unsere Helfer aber eine von Ihnen angebotene Verpflegung inklusive Kaltgetränke an, wenn diese im Rahmen der Veranstaltung angeboten wird. Da unsere Helfer alle ehrenamtlich tätig sind, würden wir ansonsten die Verpflegungskosten am Ende mit in die Rechnung aufnehmen müssen.


 

Was ist während der Veranstaltung zu beachten?
 

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass unsere Fahrzeuge während der ganzen Veranstaltung freie An- und Abfahrt haben. Außerdem ist unseren Helferinnen und Helfern freier Zugang zu allen Bereichen (außer Privaträumen) zu gewähren. Sollte eine Verpflegung durch den Veranstalter und auf dessen Kosten nicht möglich sein, so ist dies unbedingt im Voraus anzugeben. Sollte es während der Veranstaltung zu Problemen kommen, die unsere Arbeit beeinträchtigen und sollten sich diese nicht einvernehmlich lösen lassen, so sind wir berechtigt, den Sanitätsdienst sofort abzubrechen.

 

 

Was ist trotzdem noch zu beachten?


Zum einen entbindet ein Sanitätsdienst Sie als Veranstalter nicht von der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben wie Bestuhlungsplan u. ä. Die Haftung für Personen- oder Sachschäden liegt beim Veranstalter. Sanitätsdienste werden mit mindestens zwei Kräften besetzt. In Einzelfällen behalten wir uns vor, diese Zahl kostenpflichtig zu erhöhen, wenn die geplante Veranstaltung ein höheres Einsatz- oder Gefahrenpotential erwarten lässt, dies jedoch in Rücksprache mit Ihnen.

 

 

Was bieten wir noch?


Wir bieten Ihnen auf Wunsch im Vorfeld eine Beratung hinsichtlich der für uns relevanten Aspekte Ihrer Veranstaltung, erforderlichenfalls in Absprache mit allen Beteiligten (Ämter, Feuerwehr, Polizei, etc.) an. Wir erstellen auf dieser Basis ein Einsatzkonzept, je nach Größe der Veranstaltung ggf. auch in Absprache mit anderen Organisationen. Einsätze bei größeren Veranstaltungen werden von erfahrenen und ausgebildeten Führungskräften des Deutschen Roten Kreuzes geleitet.

 

 

Was von unserer Seite her noch wichtig ist!


Da das DRK Waldenbuch auch Aufgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes sowie bei Großschadens-ereignissen wahrzunehmen hat, kann es erforderlich werden, bei einem entsprechenden Einsatzauftrag den Sanitätsdienst teilweise oder ganz abzubrechen. In diesem Fall stehen dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem DRK zu. Auch eine Haftung gegenüber Dritten im Hinblick auf eine in diesem Falle möglicherweise eintretende sanitätsdienstliche Unterversorgung der Veranstaltung scheidet aus.

 

Hilfeersuchen in der unmittelbaren Nähe des Veranstaltungsortes müssen unsere Helfer schon aus moralischen Gründen nachkommen, auch wenn dadurch eine Beeinträchtigung der sanitätsdienstlichen Versorgung entstehen könnte (Beispiel: Ein schwerer Verkehrsunfall auf der Straße vor dem Veranstaltungsort). Wir bitten hierfür für Verständnis.

 

 

 

Copyright © 2007 DRK Ortsverein Waldenbuch

Geändert am: 31. Januar 2009