|
|
|
Frühdefibrillation: Der Schock fürs Leben |
|
|
Der plötzliche Herztod ist in Deutschland die
Todesursache Nummer eins außerhalb von Krankenhäusern. Pro Jahr sterben
in Deutschland mehr als 100.000 Menschen an plötzlichem Herzversagen.
Diese Todesform übersteigt die Häufigkeit des Verkehrsunfalltodes um das
12 fache. Moderne Technik und ein neues Ausbildungsprogramm des
Deutschen Roten Kreuzes sollen dazu beitragen, die Überlebensrate
deutlich zu erhöhen. |
|
|
40 bis 50 Prozent der betroffenen Patienten weisen
Kammerflimmern auf
Etwa 40 - 50 Prozent der Patienten, die vom Rettungsdienst
wiederbelebt werden, weisen bei der ersten EKG-Rhythmusanalyse
„Kammerflimmern“ auf. Es handelt sich hierbei um eine
Herzrhythmusstörung, bei der die Muskulatur des Herzens so
unkoordiniert arbeitet, dass die Herzmuskelfasern sich
ungleichmäßig zusammenziehen, der Herzmuskel insgesamt
"flimmert". Infolge dessen wird kein Blut mehr gepumpt, es kann
kein Puls mehr getastet werden. Der Patient ist klinisch tot. Defibrillation ist die einzig wirksame Behandlung des KammerflimmernsDie einzig wirksame Behandlung des Kammerflimmerns ist die
sofortige elektrische Defibrillation, unterstützt von den
Basismaßnahmen der Wiederbelebung (Atemspende,
Herz-Druck-Massage). Bei der elektrischen Defibrillation wird
mittels großflächiger Elektroden ein Stromstoß auf den Körper
des Betroffenen abgegeben. Dadurch soll das ungeordnete
Fibrillieren der Herzmuskelfasern unterbrochen und in eine
regelrechte Aktion überführt werden. Da der Stromstoß jedoch
auch andere Muskeln erreicht, „zuckt“ der Patient hierbei
insgesamt zusammen. ÜberlebenswahrscheinlichkeitDie Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Defibrillation
wird entscheidend durch den Faktor Zeit begrenzt. Je früher die
Defibrillation durchgeführt wird, desto höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass der Patient überlebt. Eine Kombination
aus sofortiger Frühdefibrillation und weiterführenden
Wiederbelebungsmaßnahmen (Medikamente, Infusionen etc.) erhöht
die Überlebenschancen (= Entlassung aus dem Krankenhaus) des
Patienten um bis zu 60 Prozent. Wird hingegen erst nach 10
Minuten defibrilliert, beträgt die Überlebenswahrscheinlichkeit
nur ca. 5 %. Frühdefibrillation durch nichtärztliches PersonalDa bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes also lebenswichtige Minuten vergehen, ist zu überlegen, ob die Maßnahme der Frühdefibrillation auch an nichtärztliches Personal übertragen werden kann. Die Industrie hat hierzu moderne, automatische Defibrillatoren entwickelt, die das EKG des Patienten über Elektroden aufnehmen, auswerten und bei Vorliegen von Kammerflimmern eine Defibrillation empfehlen. Der Stromstoß muss vom Anwender jedoch selbst ausgelöst werden. Die medizinische Fachkompetenz ist bei diesen Geräten quasi eingebaut. Diese automatisierten externen Defibrillatoren (AED) können selbst die Indikation zur Defibrillation stellen. Medizinische Fachgremien / Bundesärzte der HilfsorganisationenDa diese Geräte sehr sicher in der Anwendung sind, haben sich verschiedene medizinische Fachgremien mit der Frage beschäftigt, ob auch Nichtärzte, also Rettungsassistenten, aber auch Sanitäts- und Ersthelfer defibrillieren können und dürfen. In den Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) heißt es hierzu: „Das ERC unterstützt nachdrücklich das Konzept der Frühdefibrillation innerhalb der Überlebenskette. Um das Ziel der Frühdefibrillation zu erreichen, ist es unerlässlich, nicht-ärztlichem Personal die Defibrillation unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Der wissenschaftliche und klinische Beweis spricht mit überwältigenden Daten für diese Strategie.“ Auch die Bundesärzte der Hilfsorganisationen haben entsprechende Rahmenempfehlungen ausgesprochen. Qualifizierungsprogramm des Deutschen Roten KreuzesZur Zeit entwickelt das Deutsche Rote Kreuz Lehr- und Lernunterlagen zur Frühdefibrillation, um die überwiegend ehrenamtlichen Sanitäterinnen und Sanitäter entsprechend qualifizieren zu können. In Lehrgängen, die durchgeführt werden, sollen die Erfahrungen gesammelt werden, die notwendig sind, um eventuell auch interessierten Ersthelfern diese anspruchsvolle Ausbildung anbieten zu können. Voraussetzung zur Teilnahme an den Pilotlehrgängen ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Sanitätsdienst und die Fortbildung „Notfalltraining Reanimation“. Das Projekt „Frühdefibrillation“ erfolgt gemäß den Empfehlungen der Bundesärzte.
|
|