Frühdefibrillation: Der Schock fürs Leben

Der plötzliche Herztod ist in Deutschland die Todesursache Nummer eins außerhalb von Krankenhäusern. Pro Jahr sterben in Deutschland mehr als 100.000 Menschen an plötzlichem Herzversagen. Diese Todesform übersteigt die Häufigkeit des Verkehrsunfalltodes um das 12 fache. Moderne Technik und ein neues Ausbildungsprogramm des Deutschen Roten Kreuzes sollen dazu beitragen, die Überlebensrate deutlich zu erhöhen.
 

 

40 bis 50 Prozent der betroffenen Patienten weisen Kammerflimmern auf

Etwa 40 - 50 Prozent der Patienten, die vom Rettungsdienst wiederbelebt werden, weisen bei der ersten EKG-Rhythmusanalyse „Kammerflimmern“ auf. Es handelt sich hierbei um eine Herzrhythmusstörung, bei der die Muskulatur des Herzens so unkoordiniert arbeitet, dass die Herzmuskelfasern sich ungleichmäßig zusammenziehen, der Herzmuskel insgesamt "flimmert". Infolge dessen wird kein Blut mehr gepumpt, es kann kein Puls mehr getastet werden. Der Patient ist klinisch tot.
 

Defibrillation ist die einzig wirksame Behandlung des Kammerflimmerns

Die einzig wirksame Behandlung des Kammerflimmerns ist die sofortige elektrische Defibrillation, unterstützt von den Basismaßnahmen der Wiederbelebung (Atemspende, Herz-Druck-Massage). Bei der elektrischen Defibrillation wird mittels großflächiger Elektroden ein Stromstoß auf den Körper des Betroffenen abgegeben. Dadurch soll das ungeordnete Fibrillieren der Herzmuskelfasern unterbrochen und in eine regelrechte Aktion überführt werden. Da der Stromstoß jedoch auch andere Muskeln erreicht, „zuckt“ der Patient hierbei insgesamt zusammen.
 

Überlebenswahrscheinlichkeit

Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Defibrillation wird entscheidend durch den Faktor Zeit begrenzt. Je früher die Defibrillation durchgeführt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient überlebt. Eine Kombination aus sofortiger Frühdefibrillation und weiterführenden Wiederbelebungsmaßnahmen (Medikamente, Infusionen etc.) erhöht die Überlebenschancen (= Entlassung aus dem Krankenhaus) des Patienten um bis zu 60 Prozent. Wird hingegen erst nach 10 Minuten defibrilliert, beträgt die Überlebenswahrscheinlichkeit nur ca. 5 %.
 

Frühdefibrillation durch nichtärztliches Personal

Da bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes also lebenswichtige Minuten vergehen, ist zu überlegen, ob die Maßnahme der Frühdefibrillation auch an nichtärztliches Personal übertragen werden kann. Die Industrie hat hierzu moderne, automatische Defibrillatoren entwickelt, die das EKG des Patienten über Elektroden aufnehmen, auswerten und bei Vorliegen von Kammerflimmern eine Defibrillation empfehlen. Der Stromstoß muss vom Anwender jedoch selbst ausgelöst werden. Die medizinische Fachkompetenz ist bei diesen Geräten quasi eingebaut. Diese automatisierten externen Defibrillatoren (AED) können selbst die Indikation zur Defibrillation stellen.

Medizinische Fachgremien / Bundesärzte der Hilfsorganisationen

Da diese Geräte sehr sicher in der Anwendung sind, haben sich verschiedene medizinische Fachgremien mit der Frage beschäftigt, ob auch Nichtärzte, also Rettungsassistenten, aber auch Sanitäts- und Ersthelfer defibrillieren können und dürfen. In den Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) heißt es hierzu: „Das ERC unterstützt nachdrücklich das Konzept der Frühdefibrillation innerhalb der Überlebenskette. Um das Ziel der Frühdefibrillation zu erreichen, ist es unerlässlich, nicht-ärztlichem Personal die Defibrillation unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Der wissenschaftliche und klinische Beweis spricht mit überwältigenden Daten für diese Strategie.“ 

Auch die Bundesärzte der Hilfsorganisationen haben entsprechende Rahmenempfehlungen ausgesprochen. 

Qualifizierungsprogramm des Deutschen Roten Kreuzes

Zur Zeit entwickelt das Deutsche Rote Kreuz Lehr- und Lernunterlagen zur Frühdefibrillation, um die überwiegend ehrenamtlichen Sanitäterinnen und Sanitäter entsprechend qualifizieren zu können. In Lehrgängen, die  durchgeführt werden, sollen die Erfahrungen gesammelt werden, die notwendig sind, um eventuell auch interessierten Ersthelfern diese anspruchsvolle Ausbildung anbieten zu können. 

Voraussetzung zur Teilnahme an den Pilotlehrgängen ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Sanitätsdienst und die Fortbildung „Notfalltraining Reanimation“. Das Projekt „Frühdefibrillation“ erfolgt gemäß den Empfehlungen der Bundesärzte.

 


 

 


Pro Jahr sterben in Deutschland mehr als 100.000 Menschen an plötzlichem Herzversagen
 


Tödliche Gefahr: Kammerflimmern
 


Diagramm zur Überlebenswahrscheinlichkeit bei Kammerflimmern.
 



Frühdefibrillation durch nichtärztliches Personal (Ersthelfer, Sanitätsdienst) mit einem halbautomatischen Defibrillator
 




Halbautomatische Defibrillatoren, aktuelle Modelle verschiedener Hersteller
 


Die fünf deutschen Hilfsorganisationen arbeiten zusammen, um gemeinsame Standards zugunsten der Patienten zu entwickeln.
 

 

 

Sammelaktion gegen den Herztod

 

Bei schneller Hilfe - in den ersten 4 Minuten! - können bis zu 80% der Menschen mit Herz-/Kreislaufstillstand gerettet werden.

Realität ist, dass weniger als 10% der Betroffenen überleben. Durch den Notruf und die Fahrzeit, die das Rettungsteam des Roten Kreuzes benötigt, verstreicht wertvolle Zeit.

Abhilfe schafft die rasche qualifizierte Versorgung durch unsere Sanitäterinnen und Sanitäter vor Ort mit dem geeigneten Material. Beim Herzstillstand muss schnell festgestellt werden, ob ein Kammerflimmern vorliegt und dieses ist sofort zu beseitigen. Dafür sind neuartige teure Geräte, so genannte Automatische Externe Defibrillatoren (AED) notwendig.

Pro Gerät werden ca. 1.500 EUR benötigt, um qualifizierte Helferinnen und Helfer mit diesen Geräten auszustatten.

Das geht nur mit Ihrer Unterstützung.

Helfen Sie aktiv und direkt Leben retten. Unterstützen Sie das DRK durch Ihre Spende auf folgende Konten

 

Spendenkonten

Vereinigte Volksbank AG

BLZ: 603 900 00
Konto Nr: 630 919 003

Stichwort: "Herztod"

Kreissparkasse Böblingen

BLZ: 603 501 30
Konto Nr: 59 484

Stichwort: "Herztod"

 

Bei Beträgen über 100 EUR erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung, wenn Sie Ihre volle Anschrift auf dem Überweisungsträger angeben. Bei kleineren Spenden gilt der Überweisungsträger als Spendennachweis.

 

DANKE

 

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Geändert am: 29. Dezember 2007