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Einsatz! Fahrzeuge mit Sondersignal |
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Dieser Artikel ist gleichermaßen für Einsatzkräfte wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer konzipiert. |
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Täglich sind in Deutschland tausende Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr
und Rettungsdienst mit Sondersignal auf Einsatzfahrt. Sie dürfen Ihr
Blaulicht nicht willkürlich einschalten sondern unterliegen einer
strengen Verordnung: Immer steht ein höherwertiges Rechtsgut im
Hintergrund, das es zu schützen gilt. Dieser Umstand erlaubt ihnen, den
Straßenverkehr zu stören und sich über bestimmte Grundsätze hinweg zu
setzen. So dürfen sie z.B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten und unter besonderer Vorsicht rote Ampeln überfahren. Sie dürfen entgegen einer Einbahnstrasse fahren und zur besseren Erkennbarkeit auch am Tage mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für alle "Blaulichtfahrten" sind die Paragraphen 35 und 38 der
Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie legen die Rahmenbedingungen und den
Kreis der Benutzer fest. Die Gesetze im Wortlaut:
Das bedeutet im Klartext Nach § 35 sind bei der Inanspruchnahme lediglich Behinderungen und Belästigungen im Sinne des § 1 StVO erlaubt. Es darf keinesfalls zu Gefährdungen oder zur Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Kommt es während einer Einsatzfahrt zu einem Verkehrsunfall, bleibt fast immer eine Teilschuld beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges.
Auffällig ist, dass in § 35 ist kein einziges Mal das Wort Blaulicht
erwähnt wird. Denn entgegen der landläufigen Meinung ist die Benutzung
von Sonderrechten nicht mit einem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug
verbunden! Verhalten der Verkehrsteilnehmer
Diese einfachen Grundregeln aus der Fahrschule sind leider auch schon die einzige allgemeine Aussage, die man treffen kann. Durch die Vielzahl an straßenbaulichen Varianten und örtlichen Besonderheiten kann kein Patentrezept ausgesprochen werden. Eine weitere Regel gibt es aber noch: Wenn Sie an einer fotografisch überwachten roten Ampel warten und sich von hinten ein Einsatzfahrzeug nähert, dürfen Sie ein Foto riskieren. Das Einsatzfahrzeug ist mit Ihnen auf dem Foto zu erkennen, meist auch noch in größerer Entfernung. Somit ist ein Rotlichtverstoß Ihrerseits hinfällig. Natürlich dürfen Sie nicht einfach lospreschen sondern müssen auf den Querverkehr Acht geben.
Sollte Ihnen dennoch ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, können Sie
mit dem Einsatzfahrzeug Ihr richtiges Verhalten begründen. Im Übrigen
werden alle Einsatzfahrten schriftlich festgehalten. Zum einen von der
Leitstelle, die das Fahrzeug entsendet hat. Zum anderen vom
Einsatzfahrzeug selbst: Moderne Blaulichtsysteme sind mit dem
Fahrtenschreiber verbunden und dokumentieren auf der Tachographenscheibe
eingeschaltetes Blaulicht und Einsatzhorn. Verhalten des Einsatzfahrzeuges Das Einsatzfahrzeug muss zügig aber dennoch vorsichtig an seinen Einsatzort gelangen. Hierzu wird es andere Fahrzeuge überholen und je nach äußeren Einflüssen (Strassen- und Sichtverhältnisse, Wetter) auch schneller fahren als die übrigen Verkehrsteilnehmer. Das Einsatzfahrzeug wird nicht an Zebrastreifen halten und sich an roten Ampeln langsam über die Kreuzung tasten. Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges wird sich stets den für ihn besten Weg selbst suchen. Dennoch ist insbesondere im Kreuzungsbereich jederzeit mit einem Richtungswechsel zu rechnen. Es
ist jederzeit ein Abbruch der Einsatzfahrt möglich. Verständlicherweise
sind die übrigen Verkehrsteilnehmer hierdurch oftmals irritiert.
Beispiel: Ein Rettungswagen wird zu einer gestürzten Person gerufen. Da
sich diese aber vorzeitig vom Ort des Geschehens entfernt, bricht die
Rettungsleitstelle die Anfahrt des alarmierten Rettungswagens per Funk
ab. Da die Grundsätze der §§ 35 und 38 StVO nun nicht mehr erfüllt sind,
ist der Fahrer des Fahrzeugs verpflichtet, unverzüglich Blaulicht und
Einsatzhorn abzuschalten und sich in den normalen Verkehr einzureihen. Besondere Situationen Teilweise sind insbesondere Polizeifahrzeuge mit Blaulicht aber ohne Einsatzhorn unterwegs. Rechtlich gesehen haben sie damit kein Vorrecht vor den übrigen Verkehrsteilnehmern. Man sollte diesen Fahrzeugen dennoch Platz machen, da bestimmte Einsatzsituationen (z.B. Überfall) ein rasches aber unauffälliges Eintreffen am Einsatzort notwendig machen. Grosse Rettungs- und Feuerwachen liegen oftmals an Hauptverkehrsstrassen. An ihren Standorten sind daher häufig Bedarfsampelanlagen installiert. Bei Alarm schalten sich diese Anlagen ein, um den Verkehr zu stoppen und den Einsatzfahrzeugen das Ausrücken zu erleichtern. Diese Ampeln werden leider häufig übersehen oder missachtet (sogar bei Rot-licht!), da sie nicht ständig eingeschaltet sind. Halten Sie daher stets ein Auge darauf, insbesondere wenn die Tore der Rettungs- oder Feuerwache geöffnet sind. Hier können jederzeit Einsatzfahrzeuge auftauchen!
Treffen sich zwei Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal an einer Kreuzung so
gibt es keine (!) Regelung bezüglich des Vorrechtes! Die Fahrer müssen
sich gegenseitig verständigen, wer zuerst fahren darf. Begegnungen
dieser Art sind immer eine hochgefährliche Situation, da die anderen
Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wie sie reagieren sollen oder eventuell
eines der Fahrzeuge gänzlich übersehen. Fahrzeuge im Verband (Kolonnen) Fahren Einsatzfahrzeuge im Verband führen das Spitzenfahrzeug und jedes nachfolgende Fahrzeug eine blaue Flagge. Um das Ende kenntlich zu machen führt das schließende Fahrzeug eine grüne Flagge. Diese Formation nennt man "offene Kolonne". Sie ist an die Regeln der StVO gebunden und muss z.B. auf an roten Ampeln verlorene Fahrzeuge warten. Ein
Verband kann zusätzlich auch das Blaulicht ohne Einsatzhorn verwenden um
die Kennzeichnung zu verdeutlichen. Diese "geschlossenen
Eine gelbe Flagge signalisiert ein Pannenfahrzeug eines Verbandes. Eine
rote Flagge ist ausschließlich den Sicherungsposten zur Sperrung der
Fahrbahn vorbehalten. Sie gebietet absoluten Halt, wie eine rote Ampel. Für Einsatzkräfte: Es gibt auch Grenzen
Sonderrechte setzen zwar die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für
den Benutzer außer Kraft. Physikalische Gesetze können sie jedoch nicht
aufheben. So stellen Gewichts- oder Größenbeschränkungen von damit
gekennzeichneten Strassen ein mögliches Hindernis dar und sind deshalb
besonders zu beachten.
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Copyright © 2005 DRK Ortsverein Waldenbuch Geändert am: 29. Dezember 2007 |
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